ZAFAS - ein neues Werkzeug in der beruflichen Eingliederung
Der Ruf nach Früherfassung und Früheingliederung ist nicht erst seit der 5. IVG-Revision ein Thema. Verschiedene Werkzeuge wie die Früherfassung und Früheingliederung durch die IV, das betriebliche Gesundheitsmanagement in Betrieben oder das Case Management wurden entwickelt. Nicht selten scheitern aber solche Massnahmen, weil noch medizinische Behandlungen im Gange sind, Unklarheiten in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit bestehen oder unrealistische ärztliche Atteste ausgestellt wurden, teils aus Unkenntnis, teils aus falsch verstandener „Patientenfreundlichkeit“.
Die Rolle der Ärzte
Den behandelnden Ärzten (Grundversorger und Fachärzten) kommt hier eine zentrale Rolle zu. Oftmals sind sie aber in Bezug auf die Beurteilung arbeits- und versicherungsmedizinischer Fragestellungen überfordert. Nicht selten stehen sie auch in einem Rollenkonflikt: einerseits als behandelnde, dem Individuum verpflichtete Vertrauenspersonen, andererseits als beurteilende, rechtlichen Normen und gesellschaftlichen Ansprüchen gehorchende Verantwortungsträger. Auf entsprechende Anlaufstellen zurückgreifen zu können und eine bessere Qualifikation zur Ausübung solcher wichtiger, wenn auch nicht kurativer Aufgaben zu erlangen, würde für die Ärzte eine Entlastung bedeuten, was auch aus Sicht der Grundversorgung wünschenswert wäre. Zum anderen ergibt sich bei Arbeitgebern und Versicherern oft der Wunsch nach einer Zweitmeinung bei unerklärlich langen oder wiederholten Arbeitsabsenzen und/oder nicht nachvollziehbarem Krankheitsmanagement. Für Eingliederungsfachleute wäre eine zuverlässigere Beurteilung der (aus medizinischer Sicht) vorhandenen Einsatz- und Funktionsfähigkeit in Hinblick auf die berufliche Eingliederung wünschenswert, die sich selten aus Arztzeugnissen und Berichten ablesen lässt.
Ziele der ZAFAS Abklärung
Die ZAFAS Abklärung soll bei frühen Fällen mit voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung der Art der Schädigung bei ungewöhnlich langem Verlauf oder bei Zweifeln, ob die Art der Gesundheitsschädigung einen Arbeitsausfall überhaupt begründet, durchgeführt werden. Ziel ist eine möglichst zuverlässige Einschätzung der zumutbaren Arbeitsfähigkeit, aber auch konkrete Empfehlungen hinsichtlich der beruflichen Eingliederung und, je nach fachärztlichem Hintergrund des Untersuchers, auch Hinweise auf ggf. noch in Angriff zu nehmende medizinische und therapeutische Massnahmen unter Berücksichtigung der beruflichen Reintegration.
Die Ergebnisse werden in einem kurzen Bericht zuhanden des Auftraggebers unter Berücksichtigung des Arztgeheimnisses festgehalten. Dies bedeutet, dass die Berichte je nach Auftraggeber (Arztkollege, Versicherung, Arbeitgeber) verschiedene Inhalte haben. Bei den Berichten handelt es sich weder um gerichtstaugliche Gutachten noch um ausführliche somatische oder psychiatrische Assessments mit Funktionstests, wie sie bei länger dauernden Ausfällen, Diskrepanzen in der Beurteilung (z. B. zwischen behandelndem Arzt und Vertrauens- oder Kreisarzt) oder als finale Beurteilungen zum Zuge kommen. Vielmehr stehen arbeitsprognostische Aspekte im Vordergrund und dienen somit einer frühen Weichenstellung in der beruflichen Eingliederung. Sie füllen damit in neutraler Form eine Lücke zwischen dem attestierenden Grundversorger und den der beauftragenden Stelle nahe stehenden beratenden Ärzten, Vertrauens- und Kreisärzten und den Regionalen Arztdiensten (RADs) der IV.
Was ist ein ZAFAS?
Ein „zertifizierter Arbeitsfähigkeitsassessor SIM“ absolvierte den entsprechenden modularen Lehrgang der Swiss Insurance Medicine (SIM) und wird auf einer auf der Homepage der SIM ersichtlichen ZAFAS Liste geführt. Es handelt sich dabei um Ärzte mit verschiedenem fachlichem Hintergrund, wobei in der Grundversorgung tätige Ärzte, Psychiater und Spezialisten des Bewegungsapparates den grössten Teil ausmachen. ZAFAS Ärzte sind in aller Regel frei praktizierend, seltener in einer Institution tätig. Die Fachärztin der Acitvhealth hat die ZAFAS Ausbildung erfolgreich durchlaufen.
Grenzen der ZAFAS
Der Einsatz des ZAFAS kann sehr vielfältig sein. Oft kann aber im Rahmen eines aktiven Eingliederungsprozesses z.B. im Rahmen eines Case Management gänzlich auf eine separate medizinische Standortbestimmung verzichtet werden, vorausgesetzt, die mit der Eingliederung beauftragten Fachleute haben die Möglichkeit, gegebenenfalls auf medizinische Experten zurückzugreifen oder von solchen begleitet zu werden. Im Falle notwendiger medizinischer Standortbestimmungen und fehlender Eignung für eine ZAFAS Abklärung kommen neben der klassischen medizinischen Begutachtung insbesondere institutionalisierte Abklärungszentren („AFAS“=Arbeitsfähigkeitsabklärungsstellen) mit Möglichkeiten von erweiterten Abklärungen im Bereiche der physischen und mentalen Leistungsfähigkeit (Evaluation der arbeitsbezogenen physischen Leistungsfähigkeit EFL, neuropsychologische Verfahren) zum Zuge. Solche können auch durch den ZAFAS im Verlauf empfohlen werden. Activhealth plant und koordiniert solche weiterführenden Abklärungen mit Partnerorganisationen. Der Lead bleibt dabei stets bei Activhealth.